Schulordnung

(Stand 22.08.2019)

Erziehungsziele

Wir Schülerinnen und Schüler wollen uns ebenso wie die Lehrerinnen und Lehrer und alle anderen in der Schule wohl fühlen, damit wir miteinander in einem angenehmen Klima lernen und arbeiten können.

  • Wir üben uns in Demokratie und Kritikfähigkeit. Dazu übernehmen wir Verantwortung für unser Schulleben und praktizieren einen ehrlichen und offenen Umgang miteinander.
  • Wir üben uns in Toleranz und Friedfertigkeit. Dazu respektieren wir uns gegenseitig und lösen unsere Konflikte gewaltfrei.
  • Wir üben uns in aktivem Arbeits- und Leistungsverhalten. Dazu versuchen wir in allen Fächern aktiv mitzuarbeiten und bemühen uns um einen guten Schulabschluss oder Übergang.

Hierzu bedarf es einiger grundsätzlicher Vereinbarungen und Regeln, die wir alle an der Schule einhalten müssen. Gemeinsame Regeln helfen, schützen den Einzelnen und stärken die Gemeinschaft.

1. Umgang miteinander

Aus Achtung vor den Mitmenschen verhalten wir uns alle rücksichtsvoll und höflich. Dazu gehört auch das Vermeiden von unnötigem Lärm. Jeder freut sich über einen Gruß, ein entschuldigendes Wort oder eine nette Geste. Niemand soll in der Schule verletzt werden, weder körperlich noch in seinen Gefühlen.
Wir kennen nicht nur unsere Rechte, sondern akzeptieren auch unsere Pflichten.
Wir sind tolerant gegenüber dem, was uns fremd ist.
Wir sind ehrlich zueinander.
Wir alle wissen, dass Konflikte zum Alltag gehören. Diese Konflikte müssen friedlich gelöst werden. Dabei unterstützen wir uns gegenseitig. Respektlosigkeit, Rücksichtslosigkeit und Gewalttätigkeit werden an unserer Schule nicht geduldet.

Elektronische Medien

Foto-, Video- und Tonbandaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände (Schulhof und Schulgebäude) verboten.
Von Schülern mitgeführte Handys, Spielkonsolen, Musikabspielgeräte u.Ä. müssen auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen ausgeschaltet sein und dürfen einschließlich der Kopfhörer nicht sichtbar sein. Eine Ausnahmeregelung gilt für die Jahrgänge 9 und 10, die das Handy auf der Mensaterrasse nutzen dürfen. Nach Absprache mit einer Lehrkraft dürfen Schüler ihr Handy auf dem Schulgelände benutzen.
Bei Nichteinhaltung wird das Gerät vom Schüler ausgeschaltet und dem Lehrer/ der Lehrerin übergeben und in den Briefkasten im Sekretariat geworfen. Am Ende des Schultags kann das Handy beim Schulsozialarbeiter (im Hausmeisterhaus) vom
Schüler wieder abgeholt werden.
Bei wiederholtem Verstoß wird das Gerät nur an die Eltern ausgehändigt.

Ordnung und Sauberkeit im Gebäude und auf dem Gelände

Wir bemühen uns um angemessene Bekleidung.
Wir halten unsere Schule sauber: Klassenräume, Fachräume, Toiletten, Gänge und Schulgelände.
Wir entsorgen unseren Abfall – auch Kaugummis – nur in den entsprechenden Behältern.

Spucken ist verboten. Selbstverständlich ist für uns, dass wir unser Schulgebäude und Einrichtungen der Schule nicht beschädigen oder beschmutzen. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

Verhalten während der Unterrichtszeit

Wir beginnen den Unterricht pünktlich.
Bei späterem Unterrichtsbeginn, außerhalb des Unterrichts oder in der Mittagspause halten wir uns auf dem Hof oder in der Vorhalle auf. Gegessen wird nur in den Pausen.

Pausenverhalten

Das Schulgelände darf in den Pausen und während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden.
Um Verletzungen zu vermeiden, spielen wir nur mit Kunststoffbällen, verzichten wir auf Schneeballwerfen und Eisrutschen.
Das Rauchen auf dem Schulgelände ist verboten.
Im Hauptgebäude gehen alle Schüler der Jahrgänge 5-10 in allen Pausen aus dem Klassenraum hinaus in die Halle oder auf den Hof. Die Räume bleiben in den Pausen geschlossen. Den Schülern der Jahrgänge 9 und 10 steht es frei, sich
während der Pausen auf der Terrasse vor der Mensa aufzuhalten.
Der Malwida-von-Meysenbug-Flügel ist kein Aufenthaltsbereich. Klassenräume im Malwida-von-Meysenbug-Flügel bleiben während der Pausenzeiten verschlossen, in den Regenpausen ist der Erdgeschossflur geöffnet. Die Klassen warten vor Beginn
ihrer Schulstunde im Erdgeschossflur auf den Fachlehrer.
Die Mensa ist von 12:30 -14:00 Uhr geöffnet und soll als Speiseraum genutzt werden. Die Cafeteria in der Mensa ist von 7.30 bis 7.55 Uhr und während der Pausenzeiten am Vormittag geöffnet.
Während der Schulstunden erfolgt kein Verkauf an Schüler.

Umgang mit Fortbewegungsmitteln im Schulgebäude und auf dem Schulhof

Fahrräder, Roller, Inliner, Skateboards usw. werden auf dem Schulgelände nicht benutzt.
Für das Abstellen der Fahrräder benutzen wir die Fahrradständer.

Besucher

Besucher müssen sich im Sekretariat anmelden. Das Schulgelände ist kein Aufenthaltsort für schulfremde Personen.
Halten wir die genannten Regeln nicht ein, müssen wir mit Konsequenzen rechnen.
Das kann u.a. sein:

  • Ermahnung
  • schriftliche Ausarbeitung
  • Ordnungsdienst
  • Elterninformation
  • Elterngespräch
  • Ordnungsmaßnahmen
  • Eintrag in Schülerakte

Schulvereinbarung

In besonderen Fällen, z. B. bei Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern, treffen die Schulleitung, die Klassenleitung, die Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen und Schüler eine gesonderte Schulvereinbarung mit Erziehungszielen.

Mitnahme von Skate- und Long-Boards

Die Gesamtkonferenz beschloss am 20.07.2015 zur Aufnahme in die Schulordnung:
Die Mitnahme von Skate- und Long-Boards und deren Nutzung auf dem Schulgelände ist verboten.
Begründung:

  • Als Verkehrsmittel auf dem Schulweg ist das Long-Board wegen unzureichender Bremsmöglichkeiten verkehrsrechtlich verboten.
  • Auf dem Schulhof ist die Nutzung wegen der hohen Schülerfrequenz in den Pausen zu gefährlich.
  • Auf den Gängen im Schulgebäude ist die Nutzung grundsätzlich verboten.
  • Nichtvorhandene Ablagemöglichkeiten in den Klassenräumen führen zu Störungen im Unterrichtsbetrieb.