Der Schulelternbeirat (SEB)
Die in den Klassen gewählten Elternbeiräte und -beirätinnen bilden den
Schulelternbeirat (SEB) der HSS, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt.
Der SEB wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine
Vorsitzende/Vorsitzenden, eine Stellvertreterin/Stellvertreter und ggf. weitere Vorstandsmitglieder.
Der SEB-Vorstand an der HSS besteht derzeit aus drei Personen und agiert nicht nur vermittelnd, sondern auch ideenstiftend, ist begleitend an verschiedenen Prozessen des Schullebens beteiligt.
Wir freuen uns sehr, wenn sich Eltern in das Schulleben der HSS einbringen möchten, stehen jederzeit gerne für Fragen, Anliegen oder Anregung zur Verfügung und sind per Mail an schulelternbeirat.hss@gmail.com stets erreichbar.
SEB-Sitzungen
Der Schulelternbeirat trifft sich auf Einladung des Vorstands nach Bedarf,
mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr. An den Sitzungen nehmen ebenfalls die Schulleiterin und deren Stellvertreterin teil. Diese unterrichten den Schulelternbeirat über alle wesentlichen aktuellen Angelegenheiten des Schullebens. Weitere Lehrkräfte der HSS oder Mitglieder der
Schulaufsichtsbehörde können ebenfalls teilnehmen. Bei geeigneten Themen sollen auch Mitglieder der Schülervertretung hinzugezogen werden.
Die Mitwirkungsrechte des SEB
In der Schulelternbeirats-Sitzung können Beschlussvorlagen zu Themen
vorbereitet werden, die in der Gesamtkonferenz als wichtigstes Gremium der Lehrerschaft und danach in der Schulkonferenz als das maßgebende, höchste Gremium der HSS, diskutiert zur Abstimmung gestellt werden.
Für Entscheidungen der Schulkonferenz zum Schulprogramm, zu Grundsätzen für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote und zu Grundsätzen für Hausaufgaben und
Klassenarbeiten wird formal auch die Zustimmung des Schulelternbeirats
benötigt.
Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte.
Das Mitbestimmungsrecht der Eltern ist im Hessischen Schulgesetz (§§ 100-120) geregelt. Nähere Ausführungen enthält die „Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen und die Entschädigung der Mitglieder des
Landeselternbeirats und der vom Landeselternbeirat gebildeten Ausschüsse“, die im Bereich Schulrecht unter „Schulische Gremien“ eingesehen werden kann.
Jörg Emde – Vorsitzender, EB der G9a
Eva Steffel – Stellv. Vorsitzende, EB der G9b
Steffen Kalb – Beisitzer, EB der R5c