Die Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)

Für Kinder, die unter der sog. Lese-Rechtschreibschwäche leiden, gibt es an der Schule die Möglichkeit, sog. LRS-Förderkurse zu besuchen.

Die Anmeldung von Schülerinnen und Schüler für den schulischen LRS-Förderkurs erfolgt durch die Klassenlehrkräfte. Der Besuch dieses Förderkurses ist dann für die Betroffenen verpflichtend.

Die für jeden Schüler und jede Schülerin individuellen LRS-Fördermaßnahmen und Lernziele werden halbjährlich in einem sog. LRS-Förderplan festgelegt.

In den Jahrgängen 5 und 6 ist eine hohe Wochenstundenzahl vorgesehen. Denn durch diese effektive Förderung ersparen sich die Schülerinnen und Schüler in vielen Fällen eine verlängerte Förderung in den oberen Jahrgängen. Die LRS-Förderung findet in schulzweigübergreifenden Kursen statt. Die Gruppengröße ist nach Möglichkeit auf vier bis sechs Teilnehmende begrenzt, damit ein individuelles Arbeiten möglich ist. Mit drei Wochenstunden am Vormittag hat die LRS-Förderung für sie denselben Stellenwert wie ein anderes Schulfach. Die Schüler und Schülerinnen lernen in den beiden Jahren Strategien und Techniken zum eigenständigen Arbeiten. Diese können sie ab Jahrgang 7 bereits nutzen, um ihre individuellen Förderziele zu erreichen. Die LRS-Lehrkraft unterstützt sie dabei individuell und steht in engem Austausch mit den jeweiligen Deutschlehrkräften sowie den Erziehungsberechtigten.

In den Jahrgängen 7-10 gibt es eine im Stundenplan ausgewiesene LRS-
Förderstunde pro Woche. Der Förderkurs findet dann jahrgangs- und
schulzweigübergreifend statt.

Die Inhalte der LRS-Förderung

Die Arbeit im LRS-Förderkurs ist geprägt von einem wertschätzenden Umgang der LRS-Förderkurslehrkraft mit den Schülerinnen und Schüler und deren Arbeitsergebnissen im Umgang mit Texten. Häufig haben sie schon viel Frustration erlebt und benötigen besondere Zuwendung, Ermutigung und sehr viel Lob, um eine positive Haltung zum Lesen- und Schreibenlernen entwickeln zu können. Denn dieses ist die Grundlage für ein Gelingen der Förderung.

Von Klasse 5 an schreiben die Schülerinnen und Schüler regelmäßig freie Texte. Sie lernen, diese zunehmend selbständig im Hinblick auf Ausdruck, Satzbau, Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung zu überarbeiten. Der Stolz über gelungene eigene Texte spielt eine erhebliche Rolle bei der Motivation und dem Aufbau eines starken Selbstbewusstseins.

Der inhaltliche Schwerpunkt der Arbeit im Jahrgang 5 liegt auf dem Silbentraining (Sprachrhythmus, lautgetreues Schreiben, Koordination von Sprech- und Schreibbewegungen, Training der Schreibschrift mit Bleistift und Füller, Leseflüssigkeit und Lesegenauigkeit, Konzentrations- und Gedächtnisübungen). Daneben wird mit dem systematischen Aufbau des Grundwortschatzes begonnen.

Im Jahrgang 6 werden alle Lerninhalte aus dem Vorjahr fortgeführt und der Aufbau des Grundwortschatzes vollendet. Daneben wird die Rechtschreibung trainiert, wobei man sich auf ein Minimum an Rechtschreibregeln konzentriert. Dabei werden die wichtigsten Rechtschreibstrategien vermittelt.

In den Jahrgängen 7-10 arbeiten die Schülerinnen und Schüler individuell und zunehmend selbständig an ihren jeweiligen Fehlerschwerpunkten. Ein
Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Training von Strategien zur Fehlerminimierung (z.B. Überarbeitung von Texten, Groß- und Kleinschreibung, besondere Rechtschreibschwierigkeiten, Fremdwörter, Handschrift, Zeichensetzung, Wörterbuchbenutzung).

In allen LRS-Förderkursen entsteht durch transparente und regelmäßige
Absprachen
zwischen dem Lehrpersonal, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler Vertrauen. Die Absprachen bewirken, dass die Förderung von den Schülerinnen und Schülern ernst genommen wird. Auch werden dadurch ggf. notwendige Maßnahmen zum sog. Nachteilsausgleich und/oder zur Abweichung von Grundsätzen der Leistungsfeststellung des oder der Betroffenen im Deutsch- und Fremdsprachenunterricht i.d.R. von allen Beteiligten akzeptiert. Die Selbständigkeit der Betroffenen wird gestärkt und die Motivation zur Überwindung der LRS steigt bei ihnen und ihren Eltern.

Alternativ zum Besuch des schulischen LRS-Förderkurses können Schülerinnen und Schüler auf Wunsch der Erziehungsberechtigten auch an einer geeigneten außerschulischen Fördermaßnahme teilnehmen. In diesem Fall fordern wir von der außerschulischen LRS-Förderung (LRS-Therapeut, Institut Legato o.Ä.) halbjährlich neben einer Teilnahmebestätigung ein Gutachten über Leistungsentwicklung einschließlich Angabe der Lerninhalte ein. Die Teilnahmebestätigung und das Gutachten sind für die LRS-Lehrkräfte eine wichtige Ergänzung des schulischen LRS-Förderplans.