Corona

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit meinem heutigen Schreiben möchte ich Ihnen weitere Lockerungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 2. Mai 2022, vorstellen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, damit alle Schülerinnen und Schüler nach zwei Jahren der Pandemie wieder einen möglichst normalen Schulalltag erleben können.

Wegfall der Testpflicht

Nachdem schon in der letzten Woche vor den Osterferien die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz aufgehoben wurde, wird nun auf Basis der von der hessischen Landesregierung beschlossenen Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung ab Montag, den 2. Mai 2022, auch die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen entfallen. Der Wegfall der Testpflicht gilt auch im Falle einer bestätigten Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe. Mit dem Wegfall der Pflicht zum Nachweis einer Negativtestung entfällt auch das Testheft.

Kostenfreie Tests zur freiwilligen Testung zuhause

Um Schülerinnen und Schülern auch nach Wegfall der Testpflicht eine Testmöglichkeit anzubieten, stellt das Land Hessen allen Schülerinnen und Schülern bis zu den Sommerferien 2022 weiterhin Antigen-Selbsttests zur Verfügung, mit denen sie sich im häuslichen Umfeld und damit außerhalb der Schulzeit testen können. Die Schulen geben den Schülerinnen und Schülern dazu Antigen-Selbsttests in 5er-Verpackungen aus, die mit nach Hause genommen werden. Die Tests sollen zu Hause unter Beachtung der Packungsbeilage gelagert und durchgeführt werden; bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern sollen Erwachsene die Testung beaufsichtigen oder unterstützen. Davon abweichend kann an Schulen mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung" und „körperlich- motorische Entwicklung" auch ein freiwilliges Testangebot in der Schule unterbreitet wer- den. An diesen Schulen kann auch das bewährte Patenmodell fortgeführt werden. Die Inanspruchnahme dieser Angebote ist selbstverständlich freiwillig. Schülerinnen und Schüler dürfen davon Gebrauch machen, müssen dies aber nicht. Sollten Sie wünschen, dass Ihrem Kind oder Ihnen als volljähriger Schülerin oder volljährigem Schüler keine Tests ausgehändigt werden, teilen Sie dies bitte der Schule mit, die dann entsprechend auf eine Testausgabe verzichtet. Nähere Informationen zur Testausgabe erhalten Sie von Ihrer Schule.

Abmeldung vom Präsenzunterricht nur mit ärztlichem Attest möglich

Ab Montag, den 2. Mai 2022, entfällt die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder bzw. dass volljährige Schülerinnen und Schüler sich voraussetzungslos vom Präsenzunterricht ab- melden können. Schülerinnen und Schüler können von der Teilnahme am Präsenzunterricht ausnahmsweise dann mittels ärztlichem Attest befreit werden, wenn sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. Sport-, Musikunterricht und Ganztag ohne Einschränkungen möglich Der Unterricht in den Fächern Sport und Musik kann ab Montag, den 2. Mai 2022, wieder ohne Einschränkungen stattfinden. Der Mindestabstand wird aufgehoben und der Unterricht im regulären Klassen- oder Kursverband, einschließlich lerngruppenübergreifender AG-Angebote, ist wieder möglich. Gleiches gilt für den regulären Ganztagsbetrieb. Sonderregelungen für den Pausenbetrieb sind nicht mehr erforderlich. Ich freue mich, dass wir diese wichtigen Schritte hin zu mehr Normalität gemeinsam mit unseren Schulgemeinden umsetzen können.

Grundlegende Hygienemaßnahmen

Nach wie vor sind die grundlegenden Hygieneregeln wie regelmäßiges Lüften, regelmäßiges Händewaschen und die Husten- und Niesetikette einzuhalten. Das freiwillige Tra- gen einer medizinischen Maske im Unterricht ist möglich. Entsprechende Regelungen finden sich im Hygieneplan 10.0, der ebenfalls am Montag, dem 2. Mai 2022, in Kraft tritt.

Verkürzung der Absonderungspflicht

Mit Wirkung zum 29. April 2022 wird die Zeit der Absonderung für mit dem SARS-CoV- 2-Virus infizierte Personen von bisher zehn auf nun fünf Tage verkürzt. Falls Krankheitssymptome für COVID-19 aufgetreten sind, soll die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome für COVID-19 mehr bestehen. Deshalb sind Schülerinnen oder Schüler, die die Isolation eigenverantwortlich fortsetzen, in den ersten 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome von der Pflicht zur Unterrichtsteilnahme befreit. Wenn die Schule einen Distanzunterricht organisiert, haben diese Schülerinnen und Schüler in diesen 48 Stunden daran teilzunehmen. Das Ihnen zur Verfügung gestellte Ablaufschema zu den Quarantänere- gelungen wird an die Änderungen angepasst und auf unserer Internetseite eingestellt werden. Kinder und Jugendliche haben während der Pandemie gemeinsam mit ihren Familien eine besondere Last getragen. Für den Rest des Schuljahres wünsche ich Ihnen und uns allen größtmögliche Normalität, wie wir sie in den zurückliegenden zwei Jahren mehr als ersehnt haben.

Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie angekündigt, erhalten Sie nach den jüngsten Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes und der heute von der Landesregierung beschlossenen neuen Coronavirus-Basisschutzverordnung Informationen zu den Änderungen im Schulbereich. Wir wollen den Schulbetrieb weiterhin sicher gestalten. Bis zu den Osterferien stehen – ab- gesehen von der Änderung beim Maskentragen – keine größeren Veränderungen im Schul- und Unterrichtsbetrieb an. Mir ist es jetzt wichtig, für die bestmögliche Planbarkeit zu sorgen.

Wie sieht daher unser Fahrplan für die nächsten Wochen aus?
Ab Montag, den 4. April 2022, gilt Folgendes:

-  Keine Maskenpflicht mehr in den Schulen, also auch nicht mehr auf den Fluren und Gängen. Das freiwillige Aufsetzen einer Maske bleibt selbstverständlich möglich. Darüber entscheidet jede und jeder Einzelne für sich selbst. Nach einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe empfehlen wir das Maskentragen insbesondere im Unterrichtsraum.


-  Der Testrhythmus von drei verpflichtenden Testungen pro Woche für nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler sowie nicht geimpfte und nicht genesene Lehrkräfte bleibt zunächst bestehen. Die bisherigen Ausnahmen von der Testpflicht gelten fort. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie geimpfte und genesene Lehrkräfte können sich freiwillig testen.

-  Bei einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe werden in der betreffenden Woche tägliche Tests empfohlen.
-  Bis zum Freitag, den 29. April 2022, werden die in der Schule erfolgten Testungen weiter in das Testheft eingetragen.


Weiterhin gilt:


-  Bis zum Freitag, den 29. April 2022, ist es möglich, Schülerinnen oder Schüler von der Teilnahme am Präsenzunterricht abzumelden. Dies ist für einzelne Tage oder einzelne schulische Veranstaltungen nicht zulässig. An den Schulen für Kranke entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Eltern und in Absprache mit dem Klinikpersonal über die Beschulung.


-  Wer nicht am Präsenzbetrieb teilnehmen darf, muss das Schulgelände verlassen. Wird ein Distanzunterricht für die Klasse oder Lerngruppe angeboten, der sie oder er angehört, muss sie oder er daran teilnehmen. Das gilt auch für abgemeldete Schülerinnen und Schüler.

Ab Montag, den 2. Mai 2022, ist Folgendes geplant:


Die Testpflicht wird auch in den Schulen aufgehoben. Wir werden allen Schülerinnen und Schülern sowie unserem Personal wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung stellen. Diese Tests erhalten sie in den Schulen. Es entfällt die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht abzumelden. Bislang abgemeldete Schülerinnen und Schüler nehmen wieder am Präsenzunterricht teil. Davon ausgenommen werden können auf Antrag Schülerinnen und Schüler, die selbst oder bei denen Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären.


Für Anfang Mai 2022 ist außerdem geplant, einen neuen Hygieneplan 10.0 in Kraft zu setzen. Sonderregelungen für den Pausen- oder Ganztagsbetrieb sollen nach jetzigem Planungsstand wegfallen. Ich bin zuversichtlich, dass dann wieder schulübergreifende Sport-Wettbewerbe ohne Einschränkungen stattfinden können und für die Fächer Sport und Musik die Beschränkungen weitestgehend aufgehoben werden – hierauf mussten Schülerinnen und Schüler lange warten.

Am Ende noch ein Hinweis für die Osterferien: Während der Weihnachtsferien war es aufgrund einer bundesgesetzlichen Regelung erforderlich, dass Schülerinnen und Schüler bei Nutzung des ÖPNV einen tagesaktuellen Test vorlegen mussten, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen waren. Dieses Erfordernis ist nun ebenfalls mit den Änderungen im Bundesinfektionsschutzgesetz entfallen.

Alle Arbeit des Hessischen Kultusministeriums, der Staatlichen Schulämter, der Hessischen Lehrkräfteakademie und der Schulen ist auch in diesen herausfordernden Zeiten darauf ausgerichtet, Schule und Unterricht für unsere Schülerinnen und Schüler best- möglich zu gestalten. Die pandemische Lage bleibt natürlich weiterhin nicht planbar. Es gehört daher zur Ehrlichkeit dazu, wenn ich Ihnen sage, dass die beschriebenen Planungen für den Zeitraum ab Montag, den 2. Mai 2022, noch mit Unsicherheiten verbunden sind.

Mit meinen Ausführungen verbinde ich die Hoffnung, dass mein Schreiben dennoch dazu beiträgt, Ihnen eine größere Planungssicherheit zu geben. Umfassende Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite. Dort können Sie sich ebenfalls für den regelmäßigen Eltern-Newsletter anmelden https://kultusministerium.hessen.de/newsletter.

Mit freundlichen Grüßen Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

dank Ihres vernünftigen Handelns haben wir die Omikron-Welle bislang vergleichsweise
gut bewältigen können. Wohl an keinem anderen Ort, an dem sich viele Menschen treffen,
gelten so gründliche Sicherheitsvorkehrungen wie an den Schulen. Ich bin den Schulgemeinden
sehr dankbar, dass der Dreiklang aus Testen, Maskentragen und einer hohen
Impfquote dazu beigetragen hat, den Präsenzunterricht weitgehend aufrechtzuerhalten.
Die Expertenkommission der Bundesregierung hat festgestellt, dass die bisherigen Maßnahmen
gewirkt haben und geht in ihrer Stellungnahme vom 14. Februar 2022 davon
aus, dass die Infektionszahlen weiter sinken werden. Dies sieht man auch an der Zahl
der Schülerinnen und Schüler in Absonderung, welche innerhalb der vergangenen zwei
Wochen um fast 40 Prozent gesunken ist. Zudem hat sich die Zahl der positiven schulischen
Antigen-Selbsttests im gleichen Zeitraum nahezu halbiert. Diese beträchtliche Verbesserung
der Lage lässt nach Ansicht der Expertinnen und Experten Erleichterungen
bei den Corona-Regeln in den Schulen zu. Ich nehme auch die Stimme des Berufsverbands
der Kinder- und Jugendärzte sehr ernst, der u.a. eine Aufhebung der Maskenpflicht
in den Schulen gefordert hat.

Nach dem Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und des
Bundeskanzlers vom 16. Februar 2022 sowie den darauf aufbauenden Entscheidungen
der Hessischen Landesregierung werden in Hessen die Corona-Regelungen schrittweise
gelockert. Wenn nun fast überall schrittweise Öffnungen möglich sind, dann muss dies
im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen genauso für die Schulen gelten.

Für die Schulen bedeutet das:

- Die dreimalige Testpflicht pro Woche für nicht geimpfte bzw. nicht genesene
Schülerinnen und Schüler bleibt vorerst bestehen. Ab Dienstag, dem 22.
Februar 2022, wird jedoch die Dauer des von drei auf fünf Tests pro Woche erhöhten
Testrhythmus nach einem Infektionsfall in einer Klasse/Lerngruppe von
14 Tagen auf 7 Tage verkürzt. Auch weiterhin können Schülerinnen und Schüler,
die geimpft oder genesen sind, freiwillig an den Tests in der Schule
teilnehmen.

- Ab Montag, dem 7. März 2022, müssen Schülerinnen und Schüler keine Masken
mehr am Platz tragen. Sie können selbstverständlich weiterhin freiwillig eine
Maske tragen. Dies empfehlen wir auch, wenn ein Infektionsfall in einer Klasse
aufgetreten ist. Die Pflicht zum Tragen einer Maske außerhalb des Platzes,
beispielsweise auf den Gängen der Schule usw. bleibt weiterhin bestehen.

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, wir sind auf einem guten Weg hin zu mehr
schulischer Normalität. Wir alle sorgen gemeinsam dafür, dass die Schulen ein Raum
sicherer Begegnungsstätten sind. Wir alle wünschen uns, dass wir in den kommenden
Wochen weitere Schritte in Richtung Normalität gehen können. Dies ist natürlich von der
weiteren Entwicklung der Pandemie abhängig, die wir sehr genau beobachten.

Für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen bedanke ich mich an dieser Stelle herzlich und
verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Hier finden Sie eine Übersicht über die derzeit gültigen Quarantäneregelungen.

Elternanschreiben des Kultusministers

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Hier finden Sie das Elternanschreiben sowie die aktuellen Hygienepläne zum Download im Paket.

Corona-Information

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

anliegend gebe ich Ihnen den neuen Erlass aus dem Kultusministerium zum Schulbetrieb zur Kenntnis.
Daraus entnehmend möchte ich Sie über die Regelungen zur Maskenpflicht ab nächster Woche an der HSS informieren:

In Schulgebäuden (Gänge, Treppenhäuser, etc.) muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Diese Maskenpflicht gilt nicht am Sitzplatz, im Freien oder beim Schulsport. Dort müssen keine Masken getragen werden.
[Dennoch spricht nichts dagegen, dies auch weiterhin freiwillig zu tun.]

Darüber hinaus ist zu beachten: Eine Maske muss getragen werden in den zwei Präventionswochen nach den Herbstferien1, bei einem größeren Ausbruchsgeschehen in der Schule bzw. in den 14 Tagen nach einer bestätigten Infektion in der Klasse oder bei einer entsprechenden Anordnung durch das zuständige Gesundheitsamt.
Für Elternabende gilt die „3-G-Regel“.

Auch nach den Herbstferien wird es erneut (wie nach den Sommerferien) eine verstärkte Testung geben und das Tragen von Masken angeordnet werden. Das Kultusministerium bezeichnet diese Zeit als „Präventionswochen“, da ggf. durch Reisen verstärkt auftretende Coronafälle und –ansteckungen präventiv verhindert werden sollen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ines Blumenstein
(Schulleiterin)

Hier finden Sie das Schreiben des Kultusministeriums zum Download


Aktueller Hygieneplan der HSS

Liebe Schulgemeinde der Heinrich-Schütz-Schule,

anbei der neue Hygieneplan für den Start in das neue Schuljahr. Bitte nehmen Sie bzw. nehmt den Plan zur Kenntnis.

Außerdem finden Sie hier die aktuelle Einverständniserklärung für die selbstständige Durchführung von Covid-Test zum Download.


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Durchführung von Antigen-Selbsttests in Schulen im Schuljahr 2021/2022

Durchführung von Antigen-Selbsttests in Schulen im Schuljahr 2021/2022

-  Informationen zum neuen Antigen-Selbsttest
-  Einführung eines Testhefts für Schülerinnen und Schüler
-  Regelungen während der Präventionswochen


Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigten, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir haben als Gesellschaft in der Pandemiebekämpfung schon viel erreicht. Aufgrund der zahlreichen Infektionsschutzmaßnahmen, an deren konsequenter Umsetzung die Schulen und Sie als Teil der Schulgemeinde maßgeblich mitwirken, ist es gelungen, Ihren Kindern und Ihnen wieder ein Stück Normalität und Freiheit zurückzugeben. Dies beizubehalten und den Freiraum möglichst sogar noch zu erweitern, sollte unser aller Ziel im neuen Schuljahr sein. Die Wissenschaft weist uns regelmäßig und eindringlich auf die Bedeutung einer hohen Impfquote für die Eindämmung der Pandemie hin. Erfreulicherweise liegen der Ständigen Impfkommission (STIKO) nun auch ausreichende Belege dafür vor, Corona-Schutzimpfungen für Kinder ab zwölf Jahren zu empfehlen. Nach Auffassung der STIKO überwiegen nach dem gegenwärtigen Wissensstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen. Es würde mich deshalb freuen, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Kind und ggf. nach einem Gespräch mit Ihrem Kinder- und Jugend-
arzt das Impfangebot in Betracht ziehen würden. Selbstverständlich ist die Impfung weiterhin freiwillig.
Seit dem Ende der Osterferien im vergangenen Schuljahr gilt an allen hessischen Schulen für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an sonstigen regulären Präsenzveranstaltungen eine Nachweispflicht, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vor- liegt. Diesen Nachweis erbringen die Schülerinnen und Schüler seitdem regelmäßig, in- dem sie sich in den Schulen selbst testen oder sich bei Bürgerteststellen testen lassen. Es hat mich sehr gefreut zu erfahren, dass die Einübung der Schritte bei der Durchführung der Antigen-Selbsttests trotz mancher anfänglichen Sorge und einer nachvollziehbaren Unsicherheit schnell gelang und das Testen bereits nach wenigen Durchgängen zu einer Routine geworden ist. Denn mit Hilfe dieser regelmäßigen und zuverlässigen Testungen ist es gelungen, Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu erkennen und die Gefahr von weiteren Ansteckungen zu verringern. An diesem Baustein der landesweiten Teststrategie soll auch im neuen Schuljahr festgehalten werden. Daher wird das Land Hessen seinen Schulen weiterhin kostenfrei Antigen-Selbsttests zur Verfügung stellen.

Neue Antigen-Selbsttests

Zu einer Änderung wird es zum neuen Schuljahr jedoch kommen. Bislang wurden die Schulen mit Antigen-Selbsttests des Unternehmens Roche beliefert. Soweit noch vorhanden, werden die Roche-Tests im Rahmen der aktuellen Bestellung ausgeliefert. Es wird sodann aber zu einem nahtlosen Wechsel zu einem Produkt der Firma Siemens Healthineers kommen.
Der zukünftig verwendete „CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Self-Test" verfügt über eine CE-Zertifizierung und damit über einen unabhängigen und zeitlich unbefristeten Qualitätsnachweis. Er liefert äußerst zuverlässige Ergebnisse und ermöglicht durch kleinere Verpackungseinheiten eine einfache und flexible Verteilung der Testkits in der Schule.
Um die eingespielte Routine nicht allzu sehr zu verändern, haben wir darauf geachtet, dass sich die Durchführung des neuen Antigen-Selbsttests möglichst wenig von der Durchführung der bisher verwendeten Antigen-Selbsttests unterscheidet. Die Lehrkräfte werden die geringfügigen Unterschiede in der Testdurchführung mit allen Schülerinnen
und Schülern einüben. Ich bitte jedoch auch Sie, liebe Eltern und Sorgeberechtigten, mit Ihrem Kind vor der ersten Selbsttestung in der Schule zu besprechen, dass es zu geringfügigen Änderungen bei der Testdurchführung kommen wird. Eine von uns entwickelte Kurzanleitung finden Sie auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums. Zudem stehen Ihnen weitere Informationen des Unternehmens zum Produkt und zur Handhabung unter https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/de/clinitest-self-test zur Verfügung.
Wie bisher auch darf der Nachweis des negativen Testergebnisses oder der in der Schule vorgenommene Antigen-Selbsttest nicht älter als 72 Stunden sein, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. In den ersten zwei Unterrichtswochen nach Ende der Schulferien sind mindestens drei Testungen pro Woche erforderlich. Der kostenfreie „Bürger- test" kann ebenfalls wie bisher in Anspruch genommen werden. Sollte Ihr Kind oder sollten Sie, liebe Schülerinnen und Schüler, bereits über einen vollständigen Impfschutz oder einen Genesenennachweis verfügen, entfällt die Testpflicht.

Einführung eines Testhefts für den Alltag

Uns haben in den vergangenen Wochen viele Nachfragen erreicht, ob die in den Schulen durchgeführten Antigen-Selbsttests nicht auch für außerschulische Aktivitäten und Nachweispflichten genutzt werden könnten. Mit dieser Möglichkeit würde es insbesondere für die Schülerinnen und Schüler, für die es bis vor kurzem noch keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gab und für die die Pandemiezeit eine besonders herausfordernde Zeit war, eine Erleichterung darstellen, wenn sie auf ein zusätzliches Testen verzichten könnten.
Es freut mich besonders, dass wir diesem Wunsch nun nachkommen können. Den Schü- lerinnen und Schülern wird mit Beginn des neuen Schuljahres von der Schule ein Testheft zur Verfügung gestellt, mit dem sie sich die Durchführung eines Antigen-Selbsttests in der Schule und damit die regelmäßige Teilnahme an einem verbindlichen Schutzkonzept der Schule von ihrer Lehrkraft bestätigen lassen können.
Die Schülerinnen und Schüler können das Testheft künftig mit sich führen und sich nach einer Testdurchführung von der beaufsichtigenden Lehrkraft mittels Unterschrift oder Paraphe (verkürztes Namenszeichen) das negative Testergebnis bestätigen lassen. Auch die zertifizierten Bürgerteststellen können zusätzlich zum festgelegten Testnachweis Eintragungen im Heft vornehmen, um die für die Teilnahme am Präsenzunterricht notwendige Corona-Testung zu dokumentieren. Ebenso ist es möglich, dass einer Lehrkraft ein aktueller Testnachweis einer zertifizierten Teststelle vorgelegt wird, den sie dann im Testheft bestätigen kann.

Die Vorlage dieses Testhefts in Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis ersetzt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene den negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle und kann im gesamten Land Hessen, z. B. beim Besuch eines Kinos oder eines Restaurants, als negativer Testnachweis genutzt werden. Wer das Heft regelmäßig und aktuell führt, gilt als negativ getestet. Auch andere Bundesländer verschaffen Schülerinnen und Schülern aufgrund der jeweiligen Schutzkonzepte Erleichterungen im Rahmen der 3G-Regeln. Sollten Sie daher Besuche in anderen Bundesländern planen, informieren Sie sich am besten im Vorfeld über etwaige Befreiungen.
Die Nutzung des Testhefts ist für alle Schülerinnen und Schüler selbstverständlich frei- willig. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler vom Testheft keinen Gebrauch machen wollen, wird das Erfüllen der Testpflicht bei Ungeimpften und Nicht-Genesenen wie bisher von der Schule separat geprüft und dokumentiert.
Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass während der ersten beiden Unterrichtswochen (Präventionswochen) die Maskenpflicht während des Unterrichts auch am Platz gilt und dass zum neuen Schuljahr auch von den Schülerinnen und Schülern eine medizinische Maske zu tragen ist und eine Alltagsmaske nicht mehr ausreicht.

Ich wünsche Ihnen allen einen sicheren und erfolgreichen Start in das neue Schuljahr und bedanke mich sehr herzlich für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Marion Steudel Ministerialdirigentin

Elterninformation Schulbeginn nach den Sommerferien

Liebe Eltern,

heute möchte ich Sie über die Planungen für das nächste Schuljahr informieren. Ich bin froh, dass Ihre Kinder während der vergangenen Wochen hessenweit alle wieder die Schule besuchen durften, ihre Freunde und Lehrkräfte jeden Tag treffen und am Unterricht nahezu in gewohnter Weise teilnehmen konnten. Auf dieses Maß an Normalität haben wir alle gemeinsam viele Monate gewartet. Die zurückliegende Zeit war für Sie und Ihre Kinder mit außergewöhnlichen Belastungen verbunden. Ich danke Ihnen sehr für Ihr Durchhaltevermögen. Im Folgenden finden Sie alle für Sie wichtigen Informationen für die Zeit nach den Sommerferien.

1. Täglicher Präsenzunterricht

Der Inzidenzwert liegt erfreulicherweise derzeit hessenweit im niedrigen Bereich. In der Hoffnung, dass die gegenwärtige positive Pandemielage mit einer zunehmenden Impfquote und breit verfügbaren Testmöglichkeiten in den Schulen auch nach den Sommerferien kontrollierbar anhält, ist es meine Absicht, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz im neuen Schuljahr landesweit mit täglichem Präsenzunterricht zu beginnen. Dies bedeutet, dass ein weitgehend regulärer Schulbetrieb bei gleichzeitig hohen Sicherheitsstandards ermöglicht wird.

2. Hinweise für Reiserückkehrer

Die Sicherheit in den Schulen wird auch davon abhängen, wie sich das Infektionsgeschehen, insbesondere infolge von Urlaubsreisen, entwickelt. Wir alle können einen Beitrag zur Sicherheit unserer Schulen und damit zur Sicherheit unserer ungeimpften Kinder und Jugendlichen leisten.
Ich möchte Sie daher eindringlich bitten, sich und Ihre Kinder in der letzten Ferienwoche in einem der zahlreichen Testcenter testen zu lassen oder einen Selbsttest durchzuführen, um eine Ausbreitung von Virusinfektionen in die Schulen zu vermeiden.

3. Präventionswochen nach den Sommer- und Herbstferien

Als weitere Maßnahme zur Eindämmung des Infektionsrisikos am Schuljahresanfang werden wir direkt nach den Sommerferien für den Zeitraum vom 30. August bis zum 10. September zwei sogenannte Präventionswochen durchführen, in denen die Maskenpflicht im Unterricht auch wieder am Platz gilt und zudem für die Teilnahme am Präsenzunterricht drei- statt zweimal pro Woche ein negativer Testnachweis erfolgen muss. Dieser kann weiterhin in der Schule erbracht werden. So werden wir auch nach den Herbstferien verfahren.

4. Impfungen

Die Schulen bleiben nach wie vor Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen. Wenn alle Erwachsenen im Umfeld der Kinder und Jugendlichen geimpft sind, erhöht das nicht nur die Sicherheit an unseren Schulen. Vielmehr schützt diese Impfdichte vor allem unsere Schülerinnen und Schüler. Das gilt insbesondere für alle Kinder unter zwölf Jahren, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Liebe Eltern, ich darf alle unter Ihnen, die sich noch nicht für eine Impfung entschieden haben, ermutigen, ein Impfangebot zu nutzen. Auch alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen über 17 Jahren und Schülerinnen und Schüler, für die eine Impfung empfohlen wird, sollten sich – wenn immer möglich – impfen lassen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Kinder von 12 bis 17 Jahren ebenfalls impfen zu lassen. Die Kinder- und Jugendärzte beraten dazu gerne. Bitte nehmen Sie diese Angebote in den Ferien wahr.

5. Besondere Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen

Selbstverständlich werden an den Schulen auch weiterhin besondere Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen wie regelmäßige Tests, Maskentragen und regelmäßiges und richtiges Lüften gelten:

a) Schnelltests in den Schulen

Zur Sicherheit Ihrer Kinder wird weiterhin das Testen von zentraler Bedeutung sein und regelmäßig in den Schulen angeboten werden. Alternativ kann der Nachweis über einen sog. Bürgertest in einem der zahlreichen Testcenter vorgelegt werden. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen wird weiterhin nur denen möglich sein, die zu Beginn des Schultages über ein negatives Testergebnis (außerhalb der Präventionswochen maximal 72 Stunden alt) oder über den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder Genesenenstatus verfügen. Ungetestete oder vom Präsenzunterricht abgemeldete Schülerinnen und Schüler sind weiterhin verpflichtet, dem von der Schule angebotenen Distanzunterricht zu folgen. Eine direkte Zuschaltung zum Präsenzunterricht z. B. mittels eines Videokonferenzsystems können Sie dabei nicht voraussetzen.

b) Medizinische Masken

Auch das Maskentragen wird uns leider weiterhin begleiten müssen. Grundsätzlich be- steht jedoch keine Maskenpflicht mehr im Freien, am Platz während des Unterrichts (Ausnahme: Präventionswochen) und wenn es zu pädagogischen Zwecken (z. B. zur Lautbildung im Fremdsprachenunterricht oder im Sportunterricht) erforderlich ist. Neu ist, dass Ihre Kinder im kommenden Schuljahr, soweit erforderlich, eine medizinische Maske tragen müssen (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil).

c) Lüften

Gemäß den Expertenempfehlungen (z. B. des Umweltbundesamtes) ist richtiges und regelmäßiges Lüften zur Reduzierung einer etwaigen Viruslast in Innenräumen unumgänglich und daher auch in Klassenzimmern in jedem Fall zwingend durchzuführen. Dort, wo nicht richtig gelüftet werden kann, kann der zusätzliche Einsatz von qualitätsgeprüften und von Fachleuten aufgestellten mobilen Luftfilteranlagen sinnvoll sein. Das Land unterstützt daher in diesem wie auch im vergangenen Jahr die für die Schulgebäude zu- ständigen Städte, Gemeinden und Landkreise finanziell bei den notwendigen Schutzmaßnahmen.

d) Betretungsverbot

Bei Fieber, Husten oder sonstigen für Covid-19 typischen Krankheitssymptomen darf das Schulgelände nicht betreten werden. Dies gilt auch, wenn die typischen Symptome bei Mitgliedern desselben Hausstands (Familie) oder anderen engen Kontaktpersonen vor- liegen. Bei einfachem Schnupfen haben Ihre Kinder ab dem kommenden Schuljahr die Möglichkeit, täglich zum Schulbeginn einen Selbsttest in der Schule durchzuführen.

e) Schülerbeförderung

Seitens der Landesregierung werden den Kommunen auch weiterhin finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um zusätzliche Kapazitäten in der Schülerbeförderung zu schaffen.

f) Regionale und schulbezogene Maßnahmen

Weiterhin können die Gesundheitsämter unabhängig von den vom Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelungen – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort – regionale oder schulbezogene Maßnahmen anordnen.

6. Schulfahrten

Nach den Sommerferien 2021 können Schulfahrten innerhalb Deutschlands grundsätzlich durchgeführt werden, sofern die Entwicklung der Pandemie dies zulässt. Schulfahrten ins Ausland bleiben bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/2022 untersagt.

Liebe Eltern, das kommende Schuljahr wird ganz im Zeichen des Förderns und Aufholens stehen. Unser landesweites Förderprogramm „Löwenstark – Der BildungsKICK“ wird unsere Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung der Coronakrise unterstützen. Wir haben hierbei alle Kinder und Jugendlichen im Blick und beziehen neben reinen Wissenslücken auch die sozialen, emotionalen und psychischen Auswirkungen der Krise mit ein. Neben der gezielten Förderung im Unterricht und in der Schule werden Angebote zur kulturellen Bildung oder im Sportbereich sowie Ferienangebote Teil unseres breit angelegten Maßnahmenpakets sein. So können beispielsweise in den vor uns liegenden Sommerferien Schülerinnen und Schüler in ganz Hessen auf Empfehlung der Schule an ei- nem Lerncamp teilnehmen. Ich hoffe, dass Ihre Kinder mit großer Freude die ganze Vielfalt unserer löwenstarken Angebote nutzen werden.
Nun wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern erst einmal schöne und erholsame Ferien. Nutzen Sie die durch die gegenwärtig niedrigeren Inzidenzen möglichen Freiheiten besonnen und verantwortungsvoll und geben dem Virus und seinen Mutationen durch Leichtsinn möglichst keine Chancen. Wir tragen alle füreinander Verantwortung.

Mit freundlichen Grüßen Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz


Wichtige Information: Weitere Schulöffnnugen ab dem 09.06.2021

Liebe Eltern,

nachdem an fünf aufeinander folgenden Tagen in Kassel die Inzidenz unter 50 lag, tritt ab morgen, am Mittwoch (09.06.2021) die sogenannte Stufe 2 (Inzidenz unter 50) in Kraft. Diese erlaubt weitere Öffnungsschritte an den Schulen.
Damit gelten ab dem Mittwoch, 09.06.2021 folgenden Regelungen für die HSS:

Alle Jahrgangsstufen kehren in den täglichen Präsenzunterricht (kein Wechselunterricht!) zurück. Dieser wird unter Einhaltung der bekannten Hygienebestimmungen durchgeführt.
Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche.
Die Testung der Schülerinnen und Schüler ist immer montags und donnerstags zur jeweils ersten Unterrichtsstunde vorgesehen. Kinder, die an diesen Tagen gefehlt haben, melden sich bitte am Tag der Rückkehr unmittelbar im Sekretariat, um den Test nachzuholen.
Mit dem Beginn des kompletten Präsenzunterrichts tritt auch wieder unser „normales“ Zeitraster in Kraft. D.h. Beginn der ersten Stunde um 8 Uhr, Ende der 6. Stunde um 13:10 Uhr. Im Schulvormittag sind um 9:30 Uhr und 11:20 Uhr je zwei große Pausen von 20 Min. Länge enthalten.
Die Pausenbereiche sind wie bereits im Herbst fest definiert und davon abhängig, wo die Klasse zuvor Unterricht hatte. Die Klassen, die im Neubau Unterricht hatten, gehen alle auf den Schulhof (der Pausenbereich „Park“ entfällt, die Aufsicht dort unterstützt bitte die Hofaufsicht). Die Klassen, die auf der Schiffchenseite sowie auf der Nordseite (zur Goethestr. hin) Unterricht hatten, gehen auf die Schiffchenwiese. Die Klassen, die auf der Schulhofseite des Haupthauses oder in Raum U04, R. 106, R. 207 Unterricht hatten, gehen auf den Hof. Die Jg. 9 und 10 nutzen die Mensaterrasse.
Die Halle ist nach wie vor kein Aufenthaltsbereich! Besprechen Sie bitte mit Ihrem Kind diese Regelungen.
Das Mittagessen in der Mensa ist täglich von 12:30 Uhr – 14:00 Uhr möglich. Der offene Treff öffnet wieder ab Montag, 14.06.2021.

Mit freundlichen Grüßen
Frau Dr. Blumenstein
(Schulleiterin)

Hier finden Sie das Schreiben zum Download.

Aktuelle Informationen zum Schulbeginn für alle Klassen am 21.05.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

am kommenden Freitag (21.05.) werden wir mit allen Klassen in den Wechselunterricht starten.

Bitte nehmen Sie den Elternbrief der Schulleitung mit wichtigen Informationen zum Start zur Kenntnis.

Außerdem finden Sie hier die Einwilligung für die Durchführung von Covid-Schnelltests durch Ihre Kinder in der Schule zum Download.

Elternbrief der Schulleitung

Einwilligung Durchführung Covid-Schnelltest

Aktuelle Corona-Information

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

bitte nehmen Sie die neuesten Informationen rund um das Thema Schulöffnungen und Versetzungsregeln in Form eines Elternbriefs der Schulleitung und des Kultusministers zur Kenntnis.

Elternbrief Schulleitung vom 13.05.2021

Elternbrief Kultusminister vom 12.05.2021

Anlage Elternbrief (Versetzungsregeln)

Wichtige Informationen zur "Notbremse"

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebes Kollegium der HSS,


im Nachgang der politischen Entscheidungen dieser Woche möchte ich Sie noch heute Abend mit Blick auf die kommende Schulwoche informieren und Ihnen ein aktuelles, gerade bei uns eingetroffenes Schreiben aus dem Ministerium (s. Anlage) weiterleiten.

In der HSS gelten ab Montag, 26.4.2021 folgende Regelungen, die sich durch die Inzidenz der Stadt Kassel mit einem Wert von über 165 begründen:

-  Ab Montag, 26.4.2021 werden alle Klassen (außer den Abschlussklassen) im Distanzunterricht beschult.
-  Die Abschlussklassen erhalten ab sofort wieder Wechselunterricht nach bekanntem Rotationsmodell und werden dazu von ihren Klassenleitungen erneut in je zwei Gruppen aufgeteilt.
-  Eine Notbetreuung ist für die Jg. 5-6 nach Anmeldung möglich. (Treffpunkt für Notbetreuungskinder: Pausenhalle)
Diese Regelungen gelten, solange der Inzidenzwert in Kassel über 165 liegt.
Bewegt sich die Inzidenz unter 165, gehen alle Klassen in den Wechselunterricht (für die Jg. 7-10 gilt dies frühestens ab Donnerstag, dem 6. Mai 2021).
Zusätzlich gilt für die Abschlussklassen, dass diese bei einer Inzidenz unter 100 im Präsenzunterricht beschult werden.
Sobald andere Regelungen durch veränderte Inzidenzwerte in Kraft treten, informiere ich Sie über die bekannten Verteiler.

Mit freundlichen Grüßen
Frau Dr. Ines Blumenstein
(Schulleiterin)


Bitte nehmen Sie auch das Schreiben des Kultusministers zur Kenntnis.

Überarbeitete Einverständniserklärungen Covid-Schnelltests

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier finden Sie die überarbeitete Einwilligungserklärung für die Durchführung von Covid-Schnelltests an Schulen.

Einwilligung im PDF-Format

Einwilligung im DOCX-Format

Wichtige Information der Schulleitung zum Schulstart nach den Osterferien

Liebe Eltern,

heute Morgen hat uns die Information des Kultusministeriums erreicht, wie der Schulbetrieb ab dem 19.4.2021 zu organisieren ist (s. anliegendes Elternschreiben des Kultusministeriums). Für uns bedeutet das, dass der Betrieb genau wie vor den Ferien weiterläuft:
Für die Klassen der Jg. 5 und 6 wird weiterhin Präsenzunterricht in Form von Wechselunterricht stattfinden. Die Intensivklassen sowie alle Abschlussklassen werden in Klassenstärke an der Schule unterrichtet. Alle anderen Klassen der Jg. 7-10 werden weiterhin zunächst bis zum 09.05.2021 im Distanzunterricht beschult.
Neu ist ab dem 19.4.2021, dass eine Testpflicht bzw. eine Nachweispflicht eines negativen Coronatests besteht, dessen Ergebnis nicht älter als 72 Stunden sein darf. Schülerinnen und Schüler ohne diesen Nachweis oder einen Corona-Antigen-Selbsttest in der Schule müssen wir leider ab dem 19.4.2021 nach Hause schicken. Sollte dies passieren, kann Ihr Kind erst wieder mit einem nachgewiesenen negativen Coronatest durch ein Testzentrum bzw. ab der nächsten Selbsttestung in der Schule die HSS besuchen.
Daher bitte ich Sie, dass Sie Ihrem Kind eine Einverständniserklärung zum Selbsttest in die Schule mitgeben, bzw. direkt an das Sekretariat senden. Eine Einverständniserklärung hatte ich Ihnen bereits mit meinem Brief vom 31.03.2021 gesendet bzw. finden Sie auf unserer Homepage. In Kürze wird das Kultusministerium eine an die aktualisierte Corona-Einrichtungsschutzverordnung angepasste Einverständnis- erklärung herausgeben. Sobald ich diese habe, wird sie ebenfalls an Sie gesendet und auf der Homepage und im Schulportal veröffentlicht.
Um den Selbsttest besser durchführen zu können, empfiehlt es sich, dass Sie Ihrem Kind eine Wäscheklammer mit in die Schule geben, damit das Teströhrchen standsicher aufgestellt werden kann.
Eine Testung ersetzt nicht die AHA-Regeln. Daher ist es verpflichtend auch weiterhin die Masken zu tragen, sich regelmäßig die Hände zu waschen, Abstände einzuhalten und auch nur auf dem eigenen Platz in der Klasse zu essen und zu trinken.
Abschließend erinnere ich nochmals an den Nachweis der Masernimpfung für Ihr Kind, die ebenfalls verpflichtend ist. Falls Sie diesen noch nicht in der Schule gezeigt haben, bitte ich dies noch zu erledigen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind einen guten Start in die erste Schulwoche nach den Osterferien und weiterhin gute Gesundheit!

Frau Dr. Ines Blumenstein (Schulleiterin)

Download Information Elternbrief Schulleitung HSS

Download Information Kultusministerium Hessen

Wichtige Informationen der Schulleitung für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts nach den Osterferien

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nehmen Sie bitte die unten zum Download bereitstehenden Schreiben der Schulleitung zur Kenntnis. Si e erhalten hier wichtige Informationen rund um die geplante Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts im Wechselmodell an unserer Schule. Besonders wichtig sind die Informationen rund um die Abläufe geplanter Corona-Schnelltests an der Schule, die auf freiwilliger Basis und nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten erfolgen können.


Elternbrief der Schulleitung vom 31.03.2021

Einwilligung und Datenschutzerkärung PDF-Format

Einwilligung und Datenschutzerklärung DOCX-Format

Durchführung von COVID-Schnelltests an der Schule / Information

Komplettpaket zum Herunterladen im ZIP-Format




Information zur Verlängerung der Distanzbeschulung der Jg. 7-10 über den 22.3.2021 hinaus

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der hessischen Landtag hat heute Nachmittag in seiner Corona-Kabinettssitzung beschlossen, ab 22.03.2021 die Schulen für die Klassen 7-10 für den Wechselunterricht doch nicht zu öffnen.

Somit werden wir, wie in dieser Woche, auch in der nächsten Woche nur die Jahrgänge 5, 6 und die Abschlussklassen nach bisherigem Schema im Präsenzunterricht unterrichten.

Alle anderen Klassen der Jahrgänge 7-10 werden weiterhin im Distanzunterricht beschult.

Zum einen finde ich es sehr schade, dass die Klassen 7-10 noch nicht an die Schule zurückkehren, denn wir haben uns alle sehr auf euch, liebe Schülerinnen und Schüler, gefreut.
Andererseits sind wir hinsichtlich der steigenden Inzidenzwerte und fehlenden Impfungen auch erleichtert, dass wir die Chance haben gegebenfalls nach den Osterferien besser und geschützter in den Schulalltag zu starten.

Sollten sich neue Informationen ergeben, werde ich Sie und euch über diesen Weg weiter informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ines Blumenstein
(Schulleiterin)

Übergang zum Präsenzunterricht ab dem 22.03.2021 - Ministerschreiben

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier finden Sie das Anschreiben des Kultusministers mit Informationen zu den Schulöffnungen ab dem 22.03.2021 als Download im PDF-Format. Bitte nehmen Sie das Schreiben zur Kenntnis.



Bildschirmfoto 2021-03-09 um 18.33.52

Information zum Schulbeginn am 11.01.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, wird ab dem 11.01.2021 auf Anordnung des hessischen Kultusministeriums kein geregelter Schulbetrieb stattfinden. Der Regelschulbetrieb wird überwiegend durch Distanzunterricht ersetzt.

Nehmen Sie bitte den Elternbrief mit wichtigen Informationen zur Schulschließung und die beigefügte Anlage zur Anmeldung Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder für die Notbetreuung zur Kenntnis.


Brief der Schulleitung mit Informationen zur Schulschließung



Wichtige Ergänzung:

Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern der Jahrgänge 5 oder 6 nehmen bitte den unten zum Download stehenden Elternbrief zur Kenntnis. Hier sind die überarbeiteten, endgültigen und verbindlichen Informationen für den Start der Distanzbeschulung für Schüler dieser Jahrgänge enthalten.

Brief der Schulleitung mit Regelungen für die Distanzbeschulung der Jg. 5 und 6

Anmeldung zur Notbetreuung




Informationsschreiben zum Schulbeginn

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

zunächst wünsche ich Ihnen und euch allen ein gutes neues Jahr.

Es wurde von der Bundesregierung beschlossen, den Lockdown noch bis Ende Januar fortzuführen. Inwiefern die Schulen geöffnet werden, steht noch aus.

Ich rechne damit, dass wir vom Hessischen Kultusministerium im Laufe des Mittwochs (06.01.21) Hinweise zur Organisation des Schulbetriebs ab dem 11.01.21 erhalten werden. Wie die Umsetzung an der Heinrich-Schütz-Schule passiert, kann ich Ihnen und euch dann voraussichtlich ab Donnerstagnachmittag mitteilen.

Daher bitte ich Sie und euch, ab Donnerstagnachmittag auf der Homepage bzw. dem Schulportal / über den Elternverteiler weitere Informationen zum Schulbetrieb der HSS abzurufen.

Mit herzlichen Grüßen und dem Wunsch nach einem gesunden Jahr 2021

Kassel, 05.01.2021

Frau Dr. Blumenstein
(Schulleiterin)

Hier finden Sie das Schreiben zum Download.

Angepasste Hygienepläne

Liebe Schülerschaft, liebe Eltern, liebe Kollegen,

wir bitten um Kenntnisnahme der neuen Hygienepläne und der schuleigenen und kultusministeriellen Handreichungen und wünschen schöne, erholsame und gesunde Ferien.


Schulvereinbarung zum Distanzunterricht 30.09.2020
Elterninformation-2020-10-01
Hygienepläne Oktober 2020.zip
Hygieneplan HSS 2020-10-01

Elterninformation zur stufenweisen Schulöffnung

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Hier finden Sie das komplette Schreiben als Download.

Angebot von schulischen PC-Arbeitsplätzen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

heute möchte ich Sie darüber informieren, dass wir ab Donnerstag, 7.5.2020, für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge, die Homeschooling machen, ein neues Angebot vorhalten:
Da uns Meldungen erreicht haben, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler einen Zugang zu einem PC, dem Internet, einem Drucker oder einem geeigneten Arbeitsplatz haben, bieten wir an, stundenweise einen PC-Arbeitsplatz in der Schule belegen zu können. Dieses Angebot steht täglich von der 1.-6. Stunde nach Anmeldung über das Sekretariat
(Tel. 0561-35071 oder per Mail an Poststelle@schuetz.kassel.schulverwaltung.hessen.de) zur Verfügung.
Falls unsere Kapazitäten bei großer Nachfrage nicht reichen, werden wir Zeiten zuteilen.
Bei der Anmeldung bitte den Wunschtermin und die benötigte Zeit (Stundenraster der Schule: 1.-6. Stunde) angeben. Die Anmeldung muss spätestens bis 11 Uhr am Vortag an der HSS eingehen, um eingeplant werden zu können.
(Das Angebot stellt keine Notbetreuung dar.)

Dr. Ines Blumenstein
(Schulleiterin)

Informationen zu der Lernplattform LANIS

Liebe Eltern und liebe Kinder der Heinrich-Schütz-Schule.

Mit LANIS haben unsere IT-Beauftragten eine schuleigenen Kommunikations- und Datenaustauschplattform für die Schulgemeinde nutzbar gemacht.

LANIS kann unter der URL https://portal.lanis-system.de/index.php?i=8611 aufgerufen werden.

Wie man sich mit seinem Benutzernamen einloggen kann und wie man mit den Grundfunktionen von LANIS umgeht, erklärt das Video, das unter dem nachfolgenden Link aufgerufen werden kann: https://www.dropbox.com/sh/3x3fv33n8yqejye/AAD7kqB17oe3VYyqRQtbfTYqa?dl=0&preview=00+Erstanmeldung+für+SuS.mp4

In den folgenden Tagen und vielleicht Wochen wird LANIS euch helfen, mit euren Lehrern in Kontakt zu bleiben und Aufgaben und Arbeitsergebnisse auszutauschen.

Bitte bleibt gesund und auf ein baldiges Wiedersehen!

i.A. Ralph Becker

Angepasster Jahresterminplan der HSS

Hier finden Sie den angepassten Jahresterminplan: Beachten Sie bitte Terminabsagen und -verlegungen, die durch die Schulschließung oder die Reaktionen auf das Corona-Virus verursacht wurden.

Hier finden Sie den Jahresterminplan als Download.