Angepasster Jahresterminplan der HSS

Hier finden Sie den angepassten Jahresterminplan: Beachten Sie bitte Terminabsagen und -verlegungen, die durch die Schulschließung oder die Reaktionen auf das Corona-Virus verursacht wurden.

Hier finden Sie den Jahresterminplan als Download.

Aktuelle Informationen zur Schulschließung

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der Heinrich-Schütz-Schule,

bedauerlicherweise hat sich das Coronavirus sehr schnell in Deutschland verbreitet. Aufgrund dieser Entwicklungen hat die hessische Landesregierung am 13.03.2020 beschlossen, den regulären Schulbetrieb vom 16.03.2020 bis zu den Osterferien ruhen zu lassen.
Somit findet nach derzeitigem Stand der reguläre Schulbetrieb wieder nach den Osterferien ab dem 20.04.2020 statt.

Die Maßnahme dient insbesondere der Minimierung sozialer Kontakte, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Während dieser Zeit sind wir alle auf eine gute Kooperation untereinander angewiesen.

Auch wenn sich das Aussetzen des Präsenzunterrichts als Maßnahme auf die Eindämmung der Infektionsfälle konzentriert, so soll das Lernen der Schülerinnen und Schüler möglichst fortgesetzt werden.

Daher wird die Schule am Montag,16.03.2020, noch einmal geöffnet sein, um Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, notwendige Materialien und persönliche Gegenstände aus der Schule zu holen und sich mit den Lehrkräften über Aufgaben auszutauschen.

Um das Infektionsrisiko dabei zu minimieren, sollten nicht alle Schülerinnen und Schüler um 8 Uhr in der Schule erscheinen, sondern es besteht eine
Austauschmöglichkeit nach folgendem Plan:

Jahrgang 5 + 6 / Intensivklassen: 2. Stunde Treffen mit dem/der Klassenlehrer/in im Klassenraum

Jahrgang 7 + 8: 3. Stunde Treffen mit dem/der Klassenlehrer/in im Klassenraum

Jahrgang 9 + 10: 4. Stunde Treffen mit dem/der Klassenlehrer/in im Klassenraum


Es sind die aushängenden Vertretungspläne/ Raumpläne (bei „geteilten“ Klassenräumen)
am Montagmorgen dabei zu beachten!

Bitte weisen Sie als Eltern noch einmal Ihr Kind darauf hin, dass diese selbst zu ihrer Gesunderhaltung beitragen können, indem sie persönlich Verantwortung für eigene Vorsorgemaßnahmen übernehmen und beispielsweise soziale Kontakte deutlich reduzieren.
Notbetreuung

Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5 und 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen während der regulären Unterrichtszeit, d.h. von 8 Uhr bis 13:10 Uhr im Bedarfsfall gewährleistet. Die Notbetreuung dient ausschließlich dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind!

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

-  Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
-  Beschäftigte im Bereich von Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
-  Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Eine detaillierte Übersicht der Berufsgruppen befindet sich im Anhang.
Falls eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigt wird, bitte ich um eine Mailmitteilung an: poststelle@schuetz.kassel.schulverwaltung.hessen.de

Realschul- und Hauptschulabschlussprüfungen

Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Realschul- und Hauptschulabschlussprüfungen nach Plan stattfinden können.
Absage aller Exkursionen, Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020
Alle Fahrten, die bis zum Ende des Schuljahres 2019/ 2020 durchgeführt werden sollten, werden abgesagt. Dies umfasst alle Schulfahrten, unabhängig davon, ob der Zielort vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist. Ebenfalls entfallen alle Unterrichtsgänge und außerunterrichtlichen Veranstaltungen.

Folgende schulische Veranstaltungen finden nicht statt bzw. werden (nach Prüfung) ggf. verschoben:

Betriebspraktikum des Jg. 9
BIZ-Termine
Vocatiumsbesuch
Känguru-Wettbewerb
Abschlussgottesdienst
Gesundheitstag des Jg. 8
Girls`/ Boys`Day
Austauschfahrt nach Spanien Parisfahrt
Minipraktikum des Jg. R8 und Berufs- und Studieninformationstag (BIT)
Aarhus Big Band Festival Klassenfahrten zum Edersee Frankreichaustausch
Londonfahrt

Klassenfahrten nach Berlin Klassenfahrten nach Sylt

Das Land Hessen übernimmt bei Absage von Exkursionen, Schüleraustauschen, Studien- und Klassenfahrten die berechtigten, vom Veranstalter in Rechnung gestellten Stornokosten. Es gilt die allgemeine Schadensminderungspflicht. Zur Einhaltung der Schadensminderungspflicht bitte ich Sie als Eltern ggf. Ansprüche gegen eine Reiserücktrittsversicherung geltend zu machen.
Nähere Informationen über die Abwicklung der Kostenerstattung werden demnächst über das Staatliche Schulamt bekannt gegeben, der/die Klassenlehrer/in wird Ihnen dann nähere Informationen dazu geben.

Elternabende

Elternabende, die in der Zeit bis zum 03.04.2020 stattfinden sollten, entfallen und werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Rückkehr aus Risikogebieten
Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die aus vom Robert Koch-Institut eingestuften Risikogebieten zurückkehren, sind gehalten, eine 14-tägige Selbstquarantäne einzuhalten.
Ich kann gut verstehen, dass viele Schülerinnen und Schüler traurig sein werden, dass Veranstaltungen, Klassen- oder Auslandsfahrten ausfallen müssen. Auch die Kolleginnen und Kollegen sind enttäuscht und hätten lieber die Ausflüge durchgeführt. Diese sind wichtige Bausteine unseres schulischen Lebens, die wir nur sehr schwer missen möchten. Dennoch erfordert diese besondere Situation spezielle Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz aller. Daher hoffe ich auf das Verständnis der Schulgemeinde und weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit in dieser Krisenzeit.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ines Blumenstein (Schulleiterin)
Kassel, 14.03.2020

Anlage

Funktionsträger dieses Schreibens sind Personen in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung:

- Angehörige des Polizeivollzugsdienstes im Sinne der Hessischen Polizeilaufbahnverordnung
- Angehörige von Feuerwehren gemäß §§ 9 und 10 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
- Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz
- Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
- Bedienstete von Rettungsdiensten gemäß § 3 Abs. 1 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes
- Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes gemäß § 2 des THWGesetz - Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes gemäß § 38 Abs. 1 des Hessischen
Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
- die in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen tätigen Angehörigen medizinischer und pflegerischer Berufe, insbesondere o Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach § 1 des Altenpflegegesetzes o Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nach § 1 des Hessischen Altenpflegegesetzes
- Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten Ärztinnen und Ärzte nach § 2a der Bundesärzteordnung
- Apothekerinnen und Apotheker nach § 3 der Bundes-Apothekerordnung - Desinfektorinnen und Desinfektoren nach § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für
Desinfektorinnen und Desinfektoren
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Krankenpflegegesetzes
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Krankenpflegegesetzes, in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes
- Hebammen gemäß § 3 des Hebammengesetzes - Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer gemäß § 1 des Hessisches - 2 -
Krankenpflegehilfegesetzes
- Medizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten
- Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des MTA-Gesetzes
- Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 des MTA-Gesetzes
- Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinischtechnischer Assistenten für Funktionsdiagnostik gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 des MTA-Gesetzes
- Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß § 1 des Notfallsanitätergesetzes
- Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten
- Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes
- Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
- Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutischtechnischen Assistenten
- Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes
- Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß § 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
- Zahnmedizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten

Jahreshauptversammung des Fördervereins

Der Förderverein der HSS lädt am 17.03.2020 um 19.00 Uhr in die Mensa der HSS zur Jahreshauptversammlung ein. Bitte beachten Sie die Tagesordnung und klicken Sie hier.


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