Corona-Information

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

anliegend gebe ich Ihnen den neuen Erlass aus dem Kultusministerium zum Schulbetrieb zur Kenntnis.
Daraus entnehmend möchte ich Sie über die Regelungen zur Maskenpflicht ab nächster Woche an der HSS informieren:

In Schulgebäuden (Gänge, Treppenhäuser, etc.) muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Diese Maskenpflicht gilt nicht am Sitzplatz, im Freien oder beim Schulsport. Dort müssen keine Masken getragen werden.
[Dennoch spricht nichts dagegen, dies auch weiterhin freiwillig zu tun.]

Darüber hinaus ist zu beachten: Eine Maske muss getragen werden in den zwei Präventionswochen nach den Herbstferien1, bei einem größeren Ausbruchsgeschehen in der Schule bzw. in den 14 Tagen nach einer bestätigten Infektion in der Klasse oder bei einer entsprechenden Anordnung durch das zuständige Gesundheitsamt.
Für Elternabende gilt die „3-G-Regel“.

Auch nach den Herbstferien wird es erneut (wie nach den Sommerferien) eine verstärkte Testung geben und das Tragen von Masken angeordnet werden. Das Kultusministerium bezeichnet diese Zeit als „Präventionswochen“, da ggf. durch Reisen verstärkt auftretende Coronafälle und –ansteckungen präventiv verhindert werden sollen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ines Blumenstein
(Schulleiterin)

Hier finden Sie das Schreiben des Kultusministeriums zum Download